Erklärung über die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der EUcert Zertifizierungsstelle

Alle Tätigkeiten, sowie alle Rechte und Pflichten, die mit der Zertifizierung in Verbindung stehen, liegen im Verantwortungsbereich der Zertifizierungsstelle und werden ausschließlich von dieser wahrgenommen. Diese Erklärung gilt sowohl für die Zertifizierung von Managementsystemen als auch für Personenzertifizierungen.

Unterstützung

Wir helfen unseren Kunden und unterstützen sie dabei eine am Markt anerkannte Zertifizierung zu erlangen.

Entscheidungen der Zertifizierungsstelle

Alle Entscheidungen der Zertifizierungsstelle basieren auf den normativen und den von der Zertifizierungsstelle festgelegten Vorgaben und der Sammlung ausreichend objektiver Nachweise. Eine Zertifizierung wird nur dann gewährt, wenn ausreichende Nachweise für die Konformität mit den normativen Vorgaben vorliegen. Anträge auf Zertifizierung werden nur angenommen, wenn keine Interessenskonflikte vorliegen, oder ein potentieller Konflikt nicht durch gesonderte Regelungen ausgeschlossen werden kann.

Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Anti-Diskrimierung

Alle Entscheidungen, die die Zertifizierung, insbesondere die Erteilung, Erneuerung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung, Verweigerung oder Wiederherstellung betreffen, werden unparteiisch, unabhängig, objektiv und ausschließlich von der Zertifizierungsstelle selbst getroffen. Die Leistungen der Zertifizierungsstelle können von Marktteilnehmern, die die Zertifizierungsanforderungen erfüllen, gleichermaßen genutzt werden. Die Leistungen sind nicht an Bedingungen oder unangemessene Forderungen geknüpft und unterliegen nicht der Diskriminierung von Personen.

Zusammenarbeit mit Beratungsorganisationen

Die Zertifizierungsstelle bietet keine Beratungsleistungen oder interne Audits an und stellt diese auch nicht bereit. Ebenfalls zertifiziert sie keine anderen Zertifizierungsstellen. Es bestehen keine Beziehungen zu Beratungsorganisationen. Die Zertifizierungsstelle bietet ihre Leistungen selbst am Markt an und macht keine Andeutungen oder Aussagen, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn bestimmte Beratungsorganisationen zum Einsatz kommen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Zertifizierungsstelle verfügt über grundsätzliche Regelungen sowie rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und Daten, die im Rahmen der Zertifizierungstätigkeit gesammelt oder erstellt werden. Dies dient dem Schutz aller interessierter Parteien.

Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen

Die Zertifizierungsstelle hat verbindliche Regelungen zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen getroffen. Um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten, werden Beschwerden und Einsprüche nur von Personen geprüft, die nicht an den Entscheidungsprozessen der Zertifizierungsstelle oder des Audits beteiligt waren.

Für die Zertifizierungsstelle tätiges Personal

Internes und externes Personal, die für die Zertifizierungsstelle tätig sind und Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeit haben können, werden angewiesen unparteilich zu handeln und keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zuzulassen, der die Unparteilichkeit gefährden könnte. Ebenfalls sind diese Personen verpflichtet, alle Situationen offenzulegen, die zu Interessenskonflikten führen und die Unparteilichkeit gefährden könnten. Externes Personal wird vor der Beauftragung darauf überprüft, dass in den letzten zwei Jahren bei dem zu zertifizierenden Kunden keine Beratungstätigkeit durchgeführt wurde.

Finanzen, Risiko und Haftung

Die Zertifizierungsstelle ermittelt ihre Finanzen und Einnahmequellen, damit ihre Unparteilichkeit nicht durch wirtschaftlichen oder sonstigen Druck gefährdet wird. Sie trifft Maßnahmen zur Übernahme von Haftungen und prüft jegliche Arten von Risiken. Sofern die Unparteilichkeit aufgrund kommerziellem, finanziellem oder sonstigem Druck als gefährdet eingestuft werden muss, werden keine Zertifizierungen angeboten oder bereitgestellt.

Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit (ASU)

Um die Unparteilichkeit zu sichern wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die Zertifizierungsstelle dabei unterstützt und berät:

  • Regelungen zur Wahrung der Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeit zu erarbeiten
  • Das Vertrauen in die Zertifizierung und die öffentliche Wahrnehmung zu erhalten und zu fördern
  • Dass kommerzielle oder andere Aspekte die objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten einschränkt oder verhindert
  • In einem jährlichen Bericht, die Unparteilichkeit von Audits, Entscheidungsprozessen der Zertifizierungsstelle sowie die Zertifizierungen bewertet
  • Unterstützung bei der Identifizierung von Risiken, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen können sowie der Planung von Maßnahmen zur Behebung oder Verminderung der Risiken
European Certification CYF
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